Die treuhänderische oder unselbständige Stiftung ist nicht selbst rechtsfähig und wird von einer anderen Stiftung oder einer Treuhandgesellschaft verwaltet.
Weiterhin kann als Treuhänder fungieren ein Rechtsanwalt oder Notar.
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Die treuhänderische oder unselbständige Stiftung ist nicht selbst rechtsfähig und wird von einer anderen Stiftung oder einer Treuhandgesellschaft verwaltet.
Weiterhin kann als Treuhänder fungieren ein Rechtsanwalt oder Notar.